Allgemeine Geschäftsbedingungen
A: Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer
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Der Mietvertrag kommt durch schriftliche bzw. digitale Unterzeichnung per E-Mail zustande. Dabei schickt der Mieter dem Vermieter den Vertrag unterzeichnet (handschriftlich oder digital) per Mail oder WhatsApp zurück.
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Für Mietverträge besteht kein Widerrufsrecht.
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Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen. Darüber hinaus kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter berechtigt ist, den Mietwagen an eine namentlich aufgeführte Person als berechtigten Lenker zu überlassen. Sofern der Mieter nach dem Mietvertrag berechtigt ist, den Mietwagen an einen von ihm zu bestimmenden Lenker zu überlassen, hat er die Auswahl des Lenkers sorgfältig zu treffen und insbesondere darauf zu achten, dass der Lenker im Besitz der für den jeweiligen Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist und auch die sonstigen nach der Fahrerlaubnis erteilten Auflagen einhält.
Ein Verstoß führt zum Wegfall des Versicherungsschutzes. Zusätzlich verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 500,00 EUR. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
B: Allgemeines
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Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges und vom Vermieter akzeptiertes Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen oder die nötige Dauer des Besitzes seines Führerscheins nicht nachweisen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Entstandene Schäden müssen dem Vermieter des Fahrzeugs unverzüglich ersetzt werden.
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Das Fahrzeug wird in ordnungsgemäßem, mängelfreiem und funktionsfähigem Zustand und mit mindestens 1/4 Tank übergeben und vom Mieter zu gleichem Füllstand abgegeben. Etwaige Beschädigungen oder Abweichungen werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Kraftstoffkosten während der Vertragsdauer gehen zu Lasten des Mieters. Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgestellt, wird der Vermieter die Betankung durch eigene Mitarbeiter durchführen und dem Mieter dafür Kosten in Höhe von 4 EUR je Liter fehlenden Kraftstoffs in Rechnung stellen.
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Unabhängig von ausdrücklich schriftlichen Vereinbarungen stellen alle Angaben des Mieters über die für den Mietvertrag wesentlichen Umstände einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages dar. Insbesondere erklärt der Mieter, dass er zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises fähig ist.
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Mit Rücksicht auf den beiden Vertragsteilen bekannten außergewöhnlichen Risiken der Vermietung eines Kraftfahrzeuges verpflichtet sich der Mieter, ohne jegliche Alkohol- und/oder Drogenbeeinflussung zu fahren.
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Es ist untersagt, das Fahrzeug für sportliche Zwecke, Geländefahrten und Wettkämpfe jeder Art zu benutzen.
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Unsere Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
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Das Fahrzeug darf nur an sicheren, beleuchteten und geeigneten Abstellorten (z. B. Garage oder überwachte Parkplätze) abgestellt werden. Eine Pflichtverletzung stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar, was eine Haftung für Vandalismusschäden für den Mieter zur Folge hat.
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Der Mieter erklärt, dass er sämtliche von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Übernahme seiner Verpflichtungen, auch in Vollmacht für den bzw. die berechtigten Lenker des Mietwagens abgibt, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den bzw. die berechtigten Lenker wirken.
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Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen während der Mietzeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu überprüfen und zu führen. Zur Überprüfungspflicht gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, des Ölstandes, des Reifendrucks, die Einhaltung der im Kraftfahrzeugschein aufgeführten Daten (z. B. zulässige Personenzahl, Belastungsfähigkeit) sowie die Sicherung des Fahrzeuges gegen Diebstahl und Einbruch.
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Das Ausschalten der Traktionskontrolle sowie Launch-Control-Starts sind strengstens untersagt. Ein Verstoß führt zum Wegfall jeglichen Versicherungsschutzes – Kosten sind nach Strafkatalog geregelt.
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Sogenannte Drifts (Donuts), Kickdowns und Race- / F1- / Launchcontrol-Starts sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von 2.500,00 € pro ausgeführtem Drift, Race- / F1- / Launchcontrol-Start geahndet. Die Fahrzeugsoftware speichert diese Daten und wird dementsprechend regelmäßig ausgelesen und ausgewertet. Der Kunde ist ausdrücklich mit einer derartigen Vertragsstrafe einverstanden.
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Unsere Räumlichkeiten sind videoüberwacht. Die Aufnahmen werden ausschließlich zur Wahrung des Hausrechts, zur Sicherheit der Fahrzeuge und zur Aufklärung von Straftaten verwendet. Eine Veröffentlichung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen (z. B. Strafverfolgung).
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Sollte ein Fahrzeug aufgrund eines Defektes nicht vorhanden sein, so wird dem Kunden ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Die Angebote auf Kleinanzeigen sowie auf unserer Website sind unverbindlich und können sich vor Ort bzw. tagtäglich ändern.
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Der Vermieter hat das Recht, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderem Fehlverhalten den Mieter zu kontaktieren und darauf hinzuweisen. Sollte der Mieter sich nicht an die Warnungen des Vermieters halten, so ist der Vermieter berechtigt, die Miete sofort zu beenden und das Fahrzeug zurückzufordern. Der Vermieter kann in diesem Fall eine pauschale Aufwandsentschädigung von 500,00 EUR geltend machen.
C: Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlungsbedingungen
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Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
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Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Geruchsbelastung des Fahrzeugs leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz.
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Eine beabsichtigte Verlängerung der Mietdauer ist dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen und von diesem zu genehmigen. Wird keine Verlängerung vorgenommen, verliert der Mieter sämtliche Rechte aus dem Mietvertrag, insbesondere Versicherungsschutz. Für die Dauer einer ungenehmigten Überschreitung ist der volle Mietpreis nach Preisliste zu zahlen.
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Der Mietpreis und Versicherungsschutz ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis zzgl. Kaution ist im Voraus zu entrichten. Dies gilt auch bei Verlängerungen.
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Bei Beendigung ist das Mietfahrzeug dem Vermieter am vereinbarten Ort und innerhalb der Geschäftszeit zurückzugeben, vorbehaltlich Sondervereinbarungen.
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Der Mieter ist nicht zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Mietpreisanspruch berechtigt, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
D: Schäden am Mietwagen
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Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Reparaturen dürfen nur nach Genehmigung des Vermieters erfolgen, außer es handelt sich um Kleinstreparaturen bis 150,- EUR. Der Vermieter erstattet die Kosten, wenn den Mieter kein Verschulden trifft.
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Bei Rückgabe wird der Zustand anhand des Übergabeprotokolls festgestellt. Schäden, die nicht dokumentiert sind, gelten als während der Mietzeit entstanden, es sei denn, der Mieter weist nach, dass sie bereits zuvor vorhanden waren oder von einem Dritten verursacht wurden.
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Der Mieter haftet für beschädigte Reifen, soweit die Beschädigung auf unsachgemäße Nutzung oder Überlastung zurückzuführen ist. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für den Austausch der betroffenen Reifen sowie notwendige Folgereparaturen (z. B. Achsvermessung) geltend zu machen.
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Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, die Polizei hinzuzuziehen, die Daten aller Beteiligten aufzunehmen und einen Schadensbericht beim Vermieter einzureichen.
E: Haftung des Mieters
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Überlässt der Mieter das Fahrzeug unberechtigt an Dritte, haften Mieter und Dritter unbeschränkt als Gesamtschuldner.
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Eine Haftungsreduzierung (Selbstbehalt) kann vereinbart werden. Diese entfällt bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen.
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Der Mieter und der Lenker haften unbeschränkt für Verkehrsverstöße und stellen den Vermieter von allen Kosten frei.
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Der Mieter haftet für Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung.
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Der Mieter haftet im Totalschadensfall für den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert sowie für alle unmittelbar entstehenden Kosten (Nutzungsausfall, Gutachter, Rückführung).
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Der Vermieter kann Nutzungsausfall nach der gängigen Nutzungsausfalltabelle (z. B. Sanden/Danner/Küppersbusch) geltend machen. Bei nachweislich gebuchten und verhinderten Reservierungen haftet der Mieter für den konkreten Ausfall.
F: Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
G: Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei unsachgemäßem Gebrauch, Pflichtverletzungen oder vorsätzlicher Beschädigung.
H: Storno des Vertrages
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Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB, ausgeschlossen.
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Auch bei Nichtantritt bleibt das Entgelt in voller Höhe fällig, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Gutscheine behalten nach Kauf ihren Wert bis zur Einlösung. Eine Rückgabe oder Barauszahlung ist ausgeschlossen.
I: Festlegung
Sowohl die Inhalte des Vertrages als auch die Mietbedingungen, die AGB und das Strafkatalog sind mit der Anmietung akzeptiert. Mit Abschluss des Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit den Bedingungen einverstanden.
J: Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen beeinflusst nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Norderstedt.
Mietbedingungen + Strafenkatalog die zusätzlich im Vertrag verankert sind zum Download: